Arbeitsrecht
Wir beraten und vertreten Arbeitgeber und Arbeitnehmer umfassend im individuellen und kollektiven Arbeitsrecht. Die Rechtsanwälte unserer Kanzlei decken das gesamte Beratungsspektrum im Arbeitsrecht ab, hierbei insbesondere:
Beratungen im laufenden Arbeitsverhältnis
- Prüfung und Verhandlung von Arbeitsverträgen & Dienstverträgen
- Beratung bei Abmahnungen, Urlaub, Lohn & Gehalt, Versetzung, Krankheit, Schwangerschaft/Mutterschutz, Elternzeit, Arbeitszeugnis
- Strategische arbeitsrechtliche Beratung bei Betriebsänderungen und Betriebsübergang
- Haftung von Geschäftsführern, Vorständen, Aufsichtsratsmitgliedern (Organhaftungsrecht)
- Prüfung und Verhandlung von Betriebsvereinbarungen, Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats, Einigungsstellenverfahren
- Recht der Handelsvertreter
Beratungen bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses
- Beratung bei Kündigungen & Vertretung in Kündigungsschutzprozessen
- Prüfung & Verhandlung von Aufhebungsverträgen und Abfindungsregelungen
- Strategische arbeitsrechtliche Beratung von Arbeitgebern bei Kündigungen
Ansprechpartner
Klaus-Ludwig Steverding
Rechtsanwalt und Notar, Fachanwalt für Arbeitsrecht
Rechtsanwalt Steverding ist schwerpunktmäßig mit arbeitsrechtlichen Mandaten befasst und hat seit dem 13. November 2002 zusätzlich die Qualifikation als Fachanwalt für Arbeitsrecht.
Martin Harbering
Rechtsanwalt, Fachanwalt für Arbeitsrecht und Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht