Immer an Ihrer Seite

Rechtsgebiete

Wir beraten und vertreten Sie grundsätzlich auf allen Rechtsgebieten. Komplexe Sachverhalte oder entlegene Rechtsgebiete betrachten wir nicht als Problem, sondern als Herausforderung.

Wir beraten und vertreten Sie grundsätzlich auf allen Rechtsgebieten gerichtlich und außergerichtlich. Um eine derartige umfassende Dienstleistung aus einer Hand bieten zu können, nehmen unsere Rechtsanwälte regelmäßig an Fortbildungsveranstaltungen teil.

Wir klären Sie bei jedem Fall nicht nur über die Rechtslage auf, sondern weisen stets auch auf Risiken, entstehende Kosten und Wirtschaftlichkeitsgesichtspunkte hin. Die Vielzahl langjähriger zufriedener Mandanten (mittelständische Unternehmen, Handwerksbetriebe sowie Privatpersonen) bestätigt die Richtigkeit unseres Konzeptes.

Die Rechtsanwälte Rösing, Steverding, Priebe, Hamann und Harbering sind -wie jeder in der Bundesrepublik Deutschland zugelassene Rechtsanwalt- dazu berechtigt, bundesweit bei allen Amts-, Land- und Oberlandesgerichten aufzutreten.

Immer an Ihrer Seite

Rechtsgebiete

Wir beraten und vertreten Sie grundsätzlich auf allen Rechtsgebieten. Komplexe Sachverhalte oder entlegene Rechtsgebiete betrachten wir nicht als Problem, sondern als Herausforderung.

Bau- und Architektenrecht

Umfasst alle Themen des privaten und öffentlichen Bau- und Bauvertragsrecht.

Familien- und Erbrecht

Regelt die Rechtsverhältnisse in Ehe, Lebenspartnerschaft, Familie und Verwandschaft.

allg. Zivilrecht

Umfasst alle Themen, die die Rechtsverhältnisse von juristischen und natürlichen Personen regelt.

Handels- und Gesellschaftsrecht

Umfasst die Gesamtheit aller Rechtsnormen für Kaufleute.

Arbeitsrecht

Umfasst alle Themen zur unselbständigen, abhängigen Erwerbstätigkeit.

Miet- und Wohnungseigentumsrecht

Regelt die Rechtsverhältnisse zwischen Mietern und Vermietern.

Verkehrsrecht

Umfasst insbesondere die Verkehrsunfallregulierung mit Versicherung und Unfallgegner.

Insolvenzrecht

Befasst sich mit den Rechten von Gläubigern bei Zahlungsunfähigkeit des Schuldners.